Allgemeine Einkaufsbedingungen der Robolution GmbH

                                                                                                   

  1. Maßgebliche Bedingungen und Geltungsbereich
    • Die Bestellungen von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Einkaufsbedingungen. Die Auftragsbestätigung bedeutet stets, dass Einverständnis mit der Geltung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen besteht. Die Annahme der Ware oder Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ist kein Anerkenntnis entgegenstehender Bedingungen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch bei nachfolgender Bestellung als vereinbarter Vertragsinhalt.
    • Abweichende Bedingungen des Lieferanten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  1. Bestellungen
    • Bestellungen bedürfen der Schriftform und sind vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mündliche Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Robolution GmbH schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform ist auch gewahrt bei Übermittlung in elektronischer Form. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb einer Frist von vier Arbeitstagen nach Empfang der Bestellung an, so ist die Robolution GmbH, vor Zugang der Annahmeerklärung des Auftragnehmers, zum Widerruf berechtigt.
    • Die Ausarbeitung von Angeboten durch den Auftragnehmer ist kostenlos. Die Übermittlung der Angebotspreise erfolgt zusätzlich in den dafür vorgesehenen Excel-Vorlagen der Anfrage.
    • Falls bei unserer Bestellung der Preis nicht feststeht, hat der Lieferant uns den Preis spätestens mit der Auftragsbestätigung mitzuteilen. Wenn wir der Preisangabe nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung bei uns widersprechen, kommt der Vertrag zu dem genannten Preis zustande.
    • Auf allen Begleitpapieren und Rechnungen sind die Bestellnummern der Robolution GmbH aufzuführen.
    • Die Robolution GmbH stellt dem Lieferant alle Informationen, die zur Herstellung der bestellten Positionen erforderlich sind, zur Verfügung. Bei fehlenden Informationen oder Daten nimmt der Lieferant unverzüglich Kontakt zum Auftraggeber auf. Die Liefertermine bleiben hiervon unberührt, sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart. Dies betrifft im Besonderen die Farb- und Lackierangaben, die bei Bestellungen durch die Robolution GmbH angegeben wird.

2.6   Der Lieferant verpflichtet sich alle gelieferten Artikel und Teile beständig, mittels Gravur zu beschriften oder falls dies nicht möglich ist, am Teil ein Schild anzubringen. In Sonderfällen ist die Beschriftung mit der Robolution GmbH abzustimmen.

2.7   Bei Fehlern die eindeutig ein Lieferantenverschulden zur Ursache haben, behält sich die Robolution GmbH vor, eine Bearbeitungsgebühr von 150€ je betroffener Bestellposition in Rechnung zu stellen. Daraus unberührt bleibt die Pflicht zur Nachbesserung oder Neulieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und umfassen, soweit nicht anders vereinbart, sämtliche Abgaben, Zölle, Verpackungs-, Transport- und Abladekosten sowie Versicherungen bis zur Empfangsstelle des AG (Lieferanschrift). Sie schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nicht anders angegeben oder die Parteien eine abweichende Regelung getroffen haben.
    • Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
    • Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
  1. Liefertermine und Verzug
    • Die bestätigten Liefertermine sind bindend. Bei Nichteinhaltung ist umgehend und unaufgefordert die Robolution GmbH zu informieren und ein neuer Liefertermin mitzuteilen. Sollten durch den Lieferverzug im weiteren Verlauf Nachteile entstehen, behält sich die Robolution GmbH vor, den entstandenen Schaden an den Lieferanten weiterzugeben.
  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

5.1   Sämtliche Unterlagen und Gegenstände, wie z.B. Zeichnungen, Muster oder Modelle, die wir dem Kunden im  Zusammenhang mit unseren Angeboten zur Verfügung stellen, verbleiben in unserem Eigentum. An diesen Unterlagen  und Gegenständen stehen uns die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Lieferant ist nicht befugt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen  Dritten zur Kenntnis zu geben.

  1. Salvatorische Klausel

6.1   Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen         Bestimmungen. Sollte sich eine Regelung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird diese durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung ersetzt.

  1.  Gerichtsstand und Erfüllungsort

7.1   Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Geschäftssitz unserer bestellenden Gesellschaft, es sei denn es besteht eine

abweichende rahmenvertragliche Vereinbarung.